Vermittlung von Ferienwohnungen – für Ihren Urlaub an der See
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung e. Kfr., Juist

§ 1 Allgemeines: Anwendungsbereich, Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

(1) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung e. Kfr., Wilhelmstraße 53 a, 26571 Juist (im Folgenden: „Vermittlerin“) betreut und vermittelt die im Internet unter https://www.jentsch-ferienwohnungen.de (im Folgenden: „Website“) abrufbaren Ferienhäuser und Ferienwohnungen (im Folgenden: „Ferienobjekte“) im Auftrag von deren Eigentümern oder sonst zur Vermietung Berechtigten (im Folgenden: „Vermieter“).

(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung über die Website oder telefonisch geschlossenen Verträge über die Vermittlung und Betreuung der Ferienobjekte.

(3) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung handelt als Vermittlerin zwischen dem Kunden/Mieter und dem Vermieter. Sie handelt nicht als Vermieter oder Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Durch die Buchung auf der Website, eine telefonische Einigung oder auf anderem Wege kommt zwischen dem Kunden und der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften des Mietrechts und des Reiserechts, sofern nicht zwingend anwendbar, keine Anwendung finden.

(4) Der Vermittlungsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der Dienstleistungen, namentlich die Vermittlung, zum Gegenstand hat. Der Vermittlungsvertrag ist unabhängig und rechtlich selbstständig von Vereinbarungen oder Abreden zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Vertragspartner des Kunden/Mieters wird hinsichtlich der Miete bzw. Gebrauchsüberlassung der Ferienobjekte jeweils nur der jeweilige Vermieter.

§ 2 Leistungen und Pflichten der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung

(1) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung nimmt die Buchungen bzw. Reservierungen der Kunden entgegen und vermittelt den Abschluss der Mietverträge mit den Vermietern.

(2) Im Übrigen treffen die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung im Verhältnis zum Kunden lediglich Sorgfaltspflichten.

(3) Ein Reiseerfolg, in welcher Form auch immer, wird durch die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss und Preise

(1) Um eine wirksame Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein.

(2) Die auf der Website abrufbaren Darstellungen der Ferienobjekte dienen lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages abzugeben. Ein verbindlicher Auftrag zur Vermittlung eines kostenpflichtigen Mietvertrages über ein Ferienobjekt (im Folgenden: „Buchung“) wird dadurch erteilt, dass der Kunde über die Buchungsmaske der Website ein Ferienobjekt auswählt, das Buchungsformular ausfüllt und nach möglicher Überprüfung seiner Ein- bzw. Angaben durch Anklicken der Schaltfläche

„Absenden“ die Buchung elektronisch abschickt oder die Parteien sich anderweitig verbindlich einigen.

(3) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung nimmt das Angebot des Kunden mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) an.

(4) Dem Kunden obliegt es sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und er E-Mails der Vermittlerin erhalten kann.

(5) Für die Buchung gelten ausschließlich die auf der Website aufgeführten oder schriftlich von der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung übermittelten Preise. Mündliche Preisabsprachen sind nicht verbindlich, sofern und soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hauses über die Preiserhöhung geltend zu machen.

(6) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung ist bei Vorliegen berechtigter, von ihr nicht zu vertretender Gründe (z.B. Nichtverfügbarkeit des Ferienobjekts) berechtigt, sich von der Vermittlungspflicht zu lösen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit des Ferienobjekts ist die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Ferienobjekts zu unterrichten und ihm eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

(7) In einigen Fällen machen die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung oder der Hauseigentümer die Überlassung ihres Ferienobjektes von der Zahlung eines Abschlages oder einer Kaution abhängig. Abschlag oder Kaution werden entweder zusammen mit dem Gesamtpreis berechnet oder bar bei Schlüsselübergabe verlangt. Den Mietunterlagen entnehmen Sie bitte die Höhe des zu zahlenden Abschlages oder der Kaution, wenn diese nicht ohnehin in der Hausbeschreibung angegeben wird. Sowohl Abschlag als auch Kaution werden spätestens 4 Wochen nach Ihrer Abreise abgerechnet. Dabei werden auch eventuell verursachte Schäden oder Mängel einer von Ihnen durchzuführenden Endreinigung gegengerechnet, wobei in einem solchen Fall noch eine Bearbeitungsgebühr anfällt.

§ 4 Stellung der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung als Vermittlerin und Zustandekommen des Mietvertrages

(1) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung handelt lediglich als Vermittlerin und insoweit als Erfüllungsgehilfin der sie zur Vermietung beauftragenden Eigentümer/Vermieter. Sie zieht im Auftrag der Eigentümer/Vermieter die Mietzahlungen und die etwaige Mietkaution ein. Vertragspartner des Mietvertrags werden nur der Kunde und der Eigentümer oder ein sonst zur Vermietung Berechtigter.

(2) Der Vertrag kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung durch die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung verbindlich zustande.

(3) Der Kunde ist dem von der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung vermittelten Vermieter gegenüber zur Zahlung der in dem Mietvertrag aufgeführten Anzahlungssumme verpflichtet. Die Höhe der Anzahlung beträgt 20 % des in dem Mietvertrag aufgeführten Mietpreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mietvertrages sowie Kenntnis der Kontoverbindung auf das Konto der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung zu überweisen. Sofern die Zahlung nicht vollständig und fristgerecht erfolgt, ist der Vermieter

berechtigt, von dem Mietvertrag zurück zu treten. Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung ist berechtigt, die Rücktrittserklärung im Namen und mit Wirkung für den Vermieter gegenüber dem Mieter abzugeben. Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung ist im Falle eines wirksamen Rücktritts berechtigt, das Ferienobjekt unverzüglich Dritten anzubieten und zu vermitteln. Der Rest des Mietpreises ist bis eine Woche vor Anreise zu zahlen.

(4) Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

(5) Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(6) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 Pflichten, Stellung und Haftung des Kunden als Mieter

Der Kunde der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung wird mit Abschluss des Mietvertrages Mieter des vermittelten Ferienobjekts und hat als solcher gegenüber dem Vermieter die nachfolgenden in den Absätzen (2) bis (12) genannten Pflichten zu befolgen.

(1) Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung sind nur nach vorheriger Terminabsprachen möglich.

(2) Das Ferienobjekt sowie dazugehörige Flächen darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Werden das Ferienobjekt oder dazugehörige Flächen von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung im Namen des Eigentümers alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Bei nicht unverzüglich Folge geleisteter Anordnung wird die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung im Namen des Eigentümers für die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung sorgen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

(3) Kinderbetten und Hochstühle sowie Wäschesets müssen aufgrund organisatorischer Vorlaufzeit spätestens eine Woche vor Anreise bei Bedarf bei der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung bestellt werden.

(4) Die Mitnahme von Haustieren ist nur in gekennzeichneten Ferienobjekten erlaubt. Mit in das Ferienobjekt einzubringende Haustiere sind nach Art und Anzahl spätestens eine Woche vor Anreise bei der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung anzumelden.

(5) Der Mieter hat die im Ferienobjekt ausgehängte Hausordnung zu beachten und einzuhalten.

(6) Die Benutzung des Inventars, insbesondere von elektrischen Geräten sowie von Spielgeräten und ggf. Fahrrädern erfolgt auf eigene Gefahr.

(7) Das Ferienobjekt ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und während der gesamten Mietzeit zu reinigen. Schäden sind vom Mieter unverzüglich zu melden. Für Schäden, die der Mieter während der Mietzeit schuldhaft verursacht, haftet der Mieter. Sämtliche während der Mietzeit auftretende oder erkennbare Schäden oder Mängel des Ferienobjekts bzw. am Ferienobjekt einschließlich des Inventars hat der Mieter gegenüber der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung unverzüglich anzuzeigen.

(8) Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

(9) Das Ferienobjekt muss bis spätestens 10 Uhr des Abreisetages geräumt sein. Wenn das Appartement später geräumt wird, kann wie folgt Schadenersatz verlangt werden: Räumung bis 18.00 Uhr: 50 %, Räumung nach 18 Uhr: 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis).

(10) Das zum Ferienobjekt gehörende Geschirr muss vor der Abreise gespült, die Geschirrspülmaschine ausgeräumt werden. Bitte räumen Sie außerdem den Kühlschrank aus, entsorgen den Müll sowie leere Flaschen. Es sollen hierzu die zur Mülltrennung entsprechenden Behälter am Haus benutzt werden. Diese Tätigkeiten sind nicht Bestandteil der Endreinigung und werden bei Nichtbeachtung dem Mieter in Rechnung gestellt. Auch wenn Sie eine Endreinigung bestellt haben, müssen Sie gleichwohl den letzten Abwasch machen, die Spülmaschine und den Kühlschrank leeren, den Backofen und den Außengrill reinigen und im Ferienobjekt selbst als auch außerhalb aufräumen.

(11) Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.

(12) Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, darf im Inneren der Ferienobjekte nicht geraucht werden.

(13) Gesetzliche Pflichten aus dem Mietrecht bleiben unberührt.

§ 6 Rücktritt und Stornierung; Stornogebühren

Der Kunde kann jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Kunden zwar von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, es wird jedoch eine angemessene Entschädigungspauschale fällig. Diese entspricht einem gewissen Prozentsatz des vereinbarten Mietpreises und steht in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des erfolgten Rücktritts. Veranschlagt werden folgende Gebühren:

Tage bis zum vereinbarten Ankunftstermin - zu zahlender Prozentsatz der Gesamtmiete:

- Bis zum 60. Tag 20 %

- Bis zum 35. Tag 50 %

- Bis zum 21. Tag 80 %

- Weniger als 14 Tage 90 %.

Ab dem Tag des Ankunftstermins ist stets die volle Gesamtmiete zu zahlen, also auch bei vorzeitiger Abreise des Kunden.

Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung zum ursprünglichen Preis zugeführt werden, so können die genannten Gebühren reduziert werden. Neben der Entschädigungspauschale wird im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro fällig. Dem Kunden steht frei, nachzuweisen, dass der uns durch die Stornierung entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde Leistungen nicht in Anspruch, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 8 Datenschutz

Soweit im Rahmen der Buchung auf der Website der Vermittlerin personenbezogene Daten der Kunden erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich zum Zweck einer ordnungsgemäßen Vertragsvermittlung und -durchführung unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Informationen zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bei der sonstigen Nutzung der Website der Vermittlerin finden Sie in deren Datenschutzhinweisen.

§ 9 Haftung

(1) Die Vermittlerin haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet die Vermittlerin – soweit im nachfolgenden Absatz nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Vermittlerin vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Absatz ausgeschlossen.

(3) Die Haftung der Vermittlerin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Bei rechtswidriger Verwendung des WLAN-Netzwerkes im gemieteten Objekt durch den Mieter ist der Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Im Falle von Gesetzesverletzungen verpflichtet sich der Mieter auf Verlangen des Vermieters zur Mitteilung der IP-Adresse sowie aller Internet-Aktivitäten, die über den Anschluss getätigt wurden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Urheberrechte ist mit der erstmaligen Verbindung mit dem Internetanschluss Sache des Mieters.

(5) Neben den Hotelleistungen können dem Kunden optionale Fremdleistungen wie z.B. Sportkurse, Kofferservice und der Besuch bestimmter Veranstaltungen vermittelt werden. Die Fremdleistungen werden nicht von der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Für Leistungsstörungen oder die Durchführbarkeit im Bereich der Fremdleistungen wird von der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet.

(6) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

(7) Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o. ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung.

(8) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten

auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

(9) Sollte der Kunde während seines Aufenthalts Mängel der Unterkunft oder zur Nutzung überlassener Gegenstände oder unzureichende Sauberkeit der Unterkunft feststellen, ist er verpflichtet, dies der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung unverzüglich anzuzeigen. Der Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung ist die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Sollte der Kunde diese Obliegenheit verletzen, sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung und weitere Rechte aufgrund des Mangels oder der unzureichenden Sauberkeit der Unterkunft ausgeschlossen.

(10) Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung kann nicht verantwortlich gemacht werden für Druckfehler, Übertragungsfehler, offensichtliche Irrtümer sowie offensichtliche Rechenfehler, insbesondere bei der Preisauszeichnung. Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung erstellt die Hausbeschreibungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Da es sich aber in der Regel um private Ferienobjekte handelt, können sich in der Wirklichkeit Änderungen ergeben, die von der Hausbeschreibung abweichen. Hierfür kann die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung keine Verantwortung übernehmen, sofern die Anzeige nicht unverschuldet unterblieben ist.

§ 10 Kostenlose Leistungen

Für kostenlos vom Vermieter angebotene Leistungen (PKW-Stellplatz, WLAN, Strandkorb,...) besteht kein Rechtsanspruch. Bei Nichtverfügbarkeit oder Störung der kostenlos angebotenen Leistung sind Mietpreisminderungen oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Wenn die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschließlich aber nicht begrenzt auf Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Verkehrsbedingungen und ungeachtet, ob es die höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung als auch der Hauseigentümer berechtigt diesen Vertrag zu kündigen. Weder die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung zudem berechtigt, vom Mieter für alle in Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrages angefallenen Kosten entschädigt zu werden.

(2) Weder die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung noch der Hauseigentümer haften für veränderte Umstände, welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammenhängen. Die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung und der Hauseigentümer haften auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaubs oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von z.B. Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften, Einrichtungen usw., geänderten Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens einschließlich von Schwimmverboten, geänderte Fischerei- und Angelerlaubnissen und geänderten Wetterbedingungen beispielsweise Überflutungen, Waldbränden und Dürre.

(3) Weder die Iwona Jentsch Ferienimmobilienvermietung noch der Hauseigentümer haften für Fälle von Insektenbefall in der Ferienimmobilie oder auf den Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Mieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne der Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(3) Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Vertragsparteien 26571 Juist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Vermittlerin in 26571 Juist. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz der Vermittlerin wird auch dann begründet, wenn der Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.